Oberster Gerichtshof
(Tribunal Supremo de Justicia)
Der Oberste Gerichtshof (TSJ) ist die höchste Instanz des Justizsystems in Venezuela und bildet den Träger der gerichtlichen Gewalt, die vom öffentlichen Machtapparat ausgeht, einer der fünf Gewalten, die gemäß der Verfassung von 1999 den öffentlichen Machtapparat ausmachen.
Derzeit besteht eine partielle Zuständigkeit zwischen diesem Gericht und dem sogenannten Obersten Gerichtshof im Exil. Im Jahr 2021 stellte die Internationale Unabhängige Untersuchungskommission zu den Menschenrechten in Venezuela fest, dass das venezolanische Justizsystem eine entscheidende Rolle bei der staatlichen Repression gegen Regierungskritiker spielte.
Verfassungsrechtliche Stellung und Struktur
Der TSJ als Vertreter der Judikative in Venezuela hat die Pflicht, seine Unabhängigkeit gegenüber den anderen Staatsgewalten zu gewährleisten. Seine Organisation und Aufgaben sind sowohl durch die Nationalverfassung als auch durch das Organgesetz des Obersten Gerichtshofs (LOTSJ) definiert.
Organisation des Obersten Gerichtshofs
Der TSJ ist in sieben Kammern organisiert, von denen sechs funktional sind und jeweils aus drei Richtern bestehen, mit Ausnahme der Verfassungskammer, die aus fünf Richtern besteht. Das Plenum setzt sich aus den zwanzig Richtern zusammen, die den funktionalen Kammern angehören. Jede dieser Kammern hat einen Präsidenten, einen Sekretär und einen Gerichtsdiener. Die Kammern sind:
- Plenum (detaillierte Zuständigkeit verfügbar in Art. 24 der LOTSJ)
- Verfassungskammer (detaillierte Zuständigkeit verfügbar in Art. 25 der LOTSJ)
- Politisch-administrative Kammer (detaillierte Zuständigkeit verfügbar in Art. 26 der LOTSJ)
- Wahlkammer (detaillierte Zuständigkeit verfügbar in Art. 27 der LOTSJ)
- Zivilrechtliche Kassationskammer (detaillierte Zuständigkeit verfügbar in Art. 28 der LOTSJ)
- Sozialrechtliche Kassationskammer (detaillierte Zuständigkeit verfügbar in Art. 30 der LOTSJ)
- Strafrechtliche Kassationskammer (detaillierte Zuständigkeit verfügbar in Art. 29 der LOTSJ)
Richter
Die Richter des TSJ müssen gebürtige Venezolaner sein und dürfen keine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Die Nationalversammlung ist für ihre Wahl verantwortlich, die durch ein Verfahren der Kandidatenaufstellung und -bewertung erfolgt. Die Richter werden für eine Amtszeit von zwölf Jahren ernannt.
Anforderungen
Gemäß Artikel 263 der Verfassung müssen die Richter folgende Anforderungen erfüllen:
- Gebürtiger Venezolaner sein und keine andere Staatsangehörigkeit besitzen.
- Eine Person von anerkanntem Ansehen sein.
- Ein Universitätsabschluss in Rechtswissenschaften und eine mindestens fünfzehnjährige Laufbahn als Anwalt oder Oberrichter haben oder über denselben Zeitraum ordentlicher Universitätsprofessor gewesen sein.
- Andere gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen.
Personen, die durch Ehe, Adoption oder enge Verwandtschaft miteinander verbunden sind, können nicht gleichzeitig Richter sein, und sie dürfen keine Ämter, Berufe oder Tätigkeiten ausüben, die mit ihren richterlichen Aufgaben unvereinbar sind, mit Ausnahme einiger akademischer Tätigkeiten.
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